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Ursula Kraft / Christian Schidlowsky

Die Hingucker

Theaterstück in 3 Akten
Aufführungsdauer ca. 120 Minuten
Taschenbuch; 98 Seiten
Titel-Illustration: Ursula Kraft
9,80 EUR
ISBN 978-3-936156-17-1
ab 8 Jahren


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Ein spannendes, fantasievolles und einfühlsames Theaterstück auf der Grundlage des gleichnamigen Kinderbuches!

Hervorragend geeignet für ein Projekt „Schulspiel“:
- variable Anzahl von Darstellern
- Altersspanne von 9 bis 12 Jahren
- effektvolle Realisierung mit einfachen Mitteln
- nachhaltig für Darsteller und Zuschauer
- kreative Bearbeitung eines brisanten und überaus wichtigen Themas


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Die Freundschaft zwischen Mattis und Gurti wird auf eine harte Probe gestellt, als Mattis sich mit Arun anfreundet ­einem malachitischen Jungen, der neu in ihre Klasse gekommen ist.
Die grünäugigen Malachiten sind Zielscheibe für die fremdenfeindlichen Aktionen der "Schwarzklappen", zu denen auch Gurtis großer Bruder TomTom gehört.

Mattis gerät zunehmend unter Druck. Obwohl sich Gurti immer stärker von TomTom beeinflussen lässt, möchte Mattis die langjährige Freundschaft zu ihm nicht aufgeben. Andererseits hält er immer wieder zu Arun, dessen Familie sehr unter den Anfeindungen leidet.
Als sich die Lage in der Kleinstadt zuspitzt, gründen Mattis, seine ältere Schwester Kathi, deren malachitische Freundin Suna und Arun "Die Hingucker"...



Für dieses Theaterstück gelten folgende Aufführungsbedingungen:

Download der Aufführungsbedingungen mit Anmeldeformular als PDF-Datei

1. Aufführung des Theaterstückes „Die Hingucker“
1.1 Voraussetzung für eine Aufführung ist die vorherige Anmeldung beim Verlag zusammen mit der Bestellung des Textbuches als PDF-Datei.
1.2 Die nachfolgenden Regelungen gelten uneingeschränkt auch für schulinterne Aufführungen, Wohltätigkeitsveranstaltungen, Aufführungen in geschlossenen Kreisen, Generalproben vor mehr als 50 Zuschauern etc.
1.3 Für Aufführungen mit Berufsschauspielern hingegen muss vorher ein Vertrag mit dem Verlag abgeschlossen werden.
2. Anmeldung von Aufführungen, Erteilung der Aufführungserlaubnis
2.1 Der Vertragspartner meldet die beabsichtigten Aufführungstermine unverzüglich nach deren Festlegung, spätestens jedoch 14 Tage vor der Aufführung beim Verlag an. Hierzu teilt er schriftlich unter Nennung seiner vollständigen Kontaktdaten den Titel des Stücks zusammen mit den Aufführungsterminen (jeweils mit Datum, Uhrzeit und Aufführungsort) mit.
2.2 Nach erfolgter Meldung erteilt der Verlag die Aufführungserlaubnis für die angemeldeten Termine. Ein Anspruch hierauf besteht nicht, kann jedoch nur in begründeten Fällen verweigert werden.
3. Rechte und Pflichten für die Aufführung
3.1 Das Aufführungsrecht berechtigt zur bühnenmäßigen Darstellung des Stückes an den gemeldeten Terminen und Orten und ist ein einfaches Nutzungsrecht. Die Durchführung von Aufführungen ohne zuvor erteilte Erlaubnis ist nicht gestattet.
3.2 Weitere Rechte, z.B. die der Bearbeitung, Übersetzung, Verfilmung, Funk- und Fernsehsendung sowie gewerbliche Aufzeichnungen sind nicht enthalten. Sie liegen ausschließlich bei den jeweiligen Autoren und beim Verlag, können aber von diesen vergeben werden.
3.3 Der Vertragspartner verpflichtet sich, bei allen Ankündigungen der Aufführung (z.B. Eintrittskarten, Plakate, Programmhefte etc.) und bei allen Berichten über die Aufführung in geeigneter Form schriftlich unter Nennung des vollständigen Titels auf die Urheberschaft des Autors mit Namensnennung hinzuweisen.
4. Aufführungsgebühr
4.1 Die Aufführungsgebühr in Höhe von 10% aller Einnahmen (Eintrittsgelder, Spenden, Programme, Sammlungen etc.) entsteht bei jeder Aufführung. Bei Veranstaltungen ohne Einnahmen oder mit geringeren Einnahmen beträgt die Mindestgebühr 20 EUR.
4.2 Der Vertragspartner erteilt nach Durchführung der angemeldeten Aufführungen umgehend schriftlich auf dem Formular "Meldung von Einnahmen" die zur Berechnung der Aufführungsgebühr notwendigen Auskünfte und ist verpflichtet, diese auf Verlangen in geeigneter Art nachzuweisen.
4.3 Die Aufführungsgebühr beinhaltet nicht eine etwaige an die GEMA zu zahlende Vergütung (z.B. bei Musikeinlagen, die der Vertragspartner selbst einfügt). Hierfür ist ausschließlich der Vertragspartner verantwortlich.
4.4 Bei Werken, die Musik beinhalten, die der Verlag zur Verfügung stellt und die nicht der GEMA unterliegt, beinhaltet die Aufführungsgebühr das Recht zur bühnenmäßigen Aufführung des Werkes, ohne dass weitere Gebühren zu bezahlen sind.
5. Verstöße gegen das Urheberrecht, Vertragsstrafe
5.1 Nicht genehmigte Aufführungen, fehlerhafte Auskunftserteilung und unerlaubte Vervielfältigung der Textbücher, Kopiervorlagen, etc. sind Verstöße gegen das Urheberrecht und haben in jedem Fall rechtliche Konsequenzen.
5.2 Für jede nicht angemeldete Aufführung wird eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten Aufführungsgebühr nach Punkt 4 fällig (mindestens jedoch 100 EUR). Zudem trägt der Vertragspartner die Kosten, die durch etwaige Nachforschungen angefallen sind.


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